WICHTIG:
Bitte prüfen Sie vorab im Belegungsplan der Rappenhütte ob Ihr gewünschter Termin noch frei ist.
HINWEIS:
Dies ist keine verbindliche Hüttenmiete.
Der Hüttenwart wird sich mit Ihnen anschließend in Verbindung setzen und alles weitere mit Ihnen besprechen.
INFO:
Wer die Rappenhütte mieten und benutzen will, muss volljährig sein.
Die Mietkosten sind vom Mieter im Voraus zu überweisen. Zusätzlich ist bei Übergabe der Hütte eine Kaution von 100 € in bar zu entrichten.
Bei Abnahme der Hütte wird die Kaution wieder zurück erstattet, sofern dem nichts bzgl. Beschädigungen oder sonstigen Vorfällen entgegen spricht. Beschädigungen sind dem Hüttenwart bei Abnahme unbedingt zu melden und werden entsprechend von der Kaution einbehalten.
Der Zeitpunkt der Übergabe und Abnahme der Hütte ist mit dem Hüttenwart abzuklären.
SONSTIGES:
Beim Verlust des Schlüssels ist vom Mieter eine Entschädigung von 400 € (Wechsel der kompletten Schließanlage notwendig) zu entrichten.
Wir haben in letzter Zeit leider Probleme mit dem Mietformular.
Senden Sie Ihre Anfragen daher bitte per Email direkt an den Hüttenwart.
Bitte beachten Sie, dass wir für Mietanfrangen folgende Angaben zwingend benötigen:
Frau Gühring
vermietung@sf-igelsberg.de
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